Was ist eine Wohnstraße, was ist dort erlaubt

Wohnstraßen sind vorrangig für Fußgeher*innen gedacht. Doch nur die wenigsten wissen, was auf der Fahrspur und in den freien Parkplätzen einer Wohnstraße erlaubt ist.

Fußgeher*innen dürfen die Wohnstraße betreten, sich dort aufhalten, spielen, sporteln, tratschen, es sich in Parklücken bequem machen… und zwar jederzeit und ganz ohne Genehmigung. Dabei muss immer eine Fahrspur freigehalten werden.

Autos sind auf der Wohnstraße nur Gast: Sie dürfen im Schritttempo zu- und abfahren, nicht jedoch durchfahren.

Geregelt wird das durch § 76b StVO 1960. Darin ist u.a. zu lesen „[…] In einer Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr […] In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden. […]“ Es ist also vieles möglich.

Das Parken ist nur in dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet!

Weiter Infos und Beispiele aus Wien auf www.spaceandplace.at/wohnstrassenleben